Gewisse Umstände können das Hörvermögen von Kindern beeinträchtigen. Falls eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, könnte Ihr Kind einen Hörverlust aufweisen. Wenn Sie bei einem dieser Punkte unsicher sind oder sich um das Hörvermögen Ihres Kindes Sorgen machen, konsultieren Sie Ihren Arzt.
Neugeborene – Geburt bis zum 28. Lebenstag
- Familiäre Veranlagung zu angeborener Schwerhörigkeit im Kindesalter
- Infektionen wie Zytomegalie-Virus, Röteln, Syphilis, Herpes und Toxoplasmose
- Missbildungen im Kopfbereich, insbesondere wenn diese das Ohr betreffen
- Geburtsgewicht von weniger als 1.500 Gramm
- Starke Gelbsucht, die eine Transfusion erforderte
- Verwendung von Medikamenten mit schädlicher Wirkung für das Ohr
- Bakterielle Meningitis (Hirnhautentzündung)
- Künstliche Beatmung über fünf Tage oder länger
Kleinkinder – 29. Lebenstag bis zum Alter von 2 Jahre
- Besorgniserregender Kommunikationsmangel oder Entwicklungsrückstand
- Bakterielle Hirnhautentzündung oder andere Entzündungen, die Schwerhörigkeit verursachen können
- Schädeltrauma im Zusammenhang mit Bewusstlosigkeit oder Schädelbruch
- Medikamente mit schädlicher Wirkung für das Ohr
- Diagnostische Hinweise auf Krankheitsbilder, die bekanntermaßen Schwerhörigkeit einschließen
- Mittelohrentzündung über drei Monate oder länger